GIBY

Rechtliche Hinweise

In der Zeit zwischen Aktivierung des Anschlusses bis zur Rufnummernübernahme entfällt die monatliche Grundgebühr.

Der Internetanschluss wird am Übergabepunkt mit den für das beauftragte Produkt vereinbarte Down- und Upload Geschwindigkeiten bereitgestellt. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich in absteigender Reihenfolge aus Bestellformular einschließlich Anhänge, Nutzungsvertrag einschließlich Anhänge, Widerrufsbelehrung, AGB für Glasfaserprodukte, Preislisten und Senderliste.

Die AGB erhalten Sie als Anlage zu diesem Bestellformular. Die AGB finden Sie auch im Internet unter
https://www.giby-glasfaser.de/agb.

Als Neukunde gilt (für alle im Haushalt lebenden Personen) ein Vertragspartner, der in den letzten 3 Monaten vor Vertragsabschluss kein Glasfaser-Kunde der GIBY GmbH war. Erfolgt die Auftragserteilung innerhalb der Ausbauphase, werden keine Baukosten für die Errichtung des Hausanschlusses in Rechnung gestellt. Erfolgt die Auftragserteilung nach der Ausbauphase, werden für die Neuerrichtung eine Gebühr für den Hausanschluss berechnet (siehe aktuelle Preisliste).